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... ist gemäß Sächsischer Corona-Schutzverordnung (Paragraph 4 - Schließung von Einrichtungen und Angeboten / Punkt 6 - Anlage und Einrichtungen des Sportbetriebes...) vom 05.03.2021 weiterhin geschlossen.


Die Möglichkeit bei dem 7-Tages-Inzidenzwert von unter 100 im Freistaat Sachsen UND im Landkreis Meißen (Individualsport allein oder zu zweit im Außenbereich, auch auf Außensportanlagen...) ist, aus Sicht des SJSV-Präsidium hinsichtlich der organisatorischen und rechtlichen Anforderungen an einen Schießbetrieb, nicht praktikabel.


Präsidium des SJSV Großdobritz







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Mit Beschlussfassung der Bundesregierung vom 11.02.2021 wurde der Corona-Lockdown vorerst bis zum 07.03.2021 verlängert. Dies hat zur Folge, dass die Schießsportanlage weiterhin geschlossen bleibt und auch der traditionelle Frühjahrsjagdparcours am ersten Märzwochenende nicht stattfinden kann.

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Die Gemeinde Niederau hat auf dem Weg zu unserer Schießsportanlage für mehr Sicherheit im Straßenverkehr gesorgt. An der Kreuzung Gohlis/Großdobritz/Schießstand wurde gegenüber der großen Hecke ein Spiegel errichtet, um mehr Einsicht in den Kreuzungsbereich zu ermöglichen. Auf diesem Weg möchte sich der SJSV Großdobritz ganz herzlich dafür bei den Mitarbeitern der Gemeinde Niederau bedanken!





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